Seit 01.07.2017 existiert ein neuer Freibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Neue Pfändungsfreigrenzen
Schuldner dürfen ab sofort mehr Geld behalten. Die Pfändungsfreigrenzen werden angehoben. Wird Einkommen gepfändet, gilt für Singles ab sofort ein Freibetrag von 1133,80 Euro statt bisher 1073,88 Euro. Besteht eine Unterhaltspflicht, gibt es weitere Freibeträge: 426,71 Euro für die erste Person (bisher: 404,16 Euro) und jeweils 237,73 Euro (bisher: 225,17 Euro) für die zweite bis fünfte Person.
Deshalb nochmals der Hinweis: bei finanziellen Problemen oder zu erwartenden Pfändungen unbedingt ein P-Konto ohne Schufa beantragen, denn einen Pfändungsschutz gibt es seit 2012 nur noch in Kombination mit einem so genannten P-Konto (Pfändungsschutzkonto)!
Weitere Informationen zum P-Konto und dessen Beantragung finden Sie auf unserer Webseite: